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Gesundheit kann Spaß sein:

Kaum jemand weiß, dass Krankenkassen die Gesundheitsvorsorge ihrer Mitglieder belohnen: Wie ist es bei Ihnen, wenn eines dieser Themen Ihr Thema ist, können Sie Ihre Krankenkasse an den Vorsorgekosten beteiligen: Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung und Suchtmittelkonsum.

  • Präventionskurs: Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß § 20 SGB V Anspruch auf die Teilnahme an 2 Präventionskursen pro Kalenderjahr. Bis zu 100% der Kosten tragen die Krankenkassen.
  • Präventionskur: Sie haben erste gesundheitliche Beeinträchtigungen und stehen in einem versicherten Arbeitsverhältnis und haben in den letzten zwei Jahren mindestens eine sechs monatige, versicherte Beschäftigung ausgeübt – dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt bei seiner Krankenkasse nach dem tatsächlichen Zuschuss immer vor der Buchung an.

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