Unsere Hausordnungen gelten für die Gebäude und Versammlungsstätten sowie das zugehörige Außengelände. Sie gelten für alle Personen, die die Gebäude und Versammlungsstätten oder das Gelände betreten oder sich dort aufhalten.
Das Bayerische Staatsbad Bad Brückenau ist ein Eigenbetrieb des Freistaates Bayern und übernimmt infrastrukturelle Aufgaben, insbesondere den Betrieb und die Pflege der Parkanlagen, die Qualitätssicherung der Heilquellen sowie die Erhebung der Kurtaxe und das Immobilienmanagement der umfangreichen historischen Gebäude des Freistaates Bayern.
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